Wirksame ordentliche Kündigung im Kleinbetrieb unter Berücksichtigung des Maßregelungsverbots nach § 612a BGB
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB (sog. Maßregelungsverbot) und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung trifft (LAG Köln, Urt. v. 23.01.2024 – 4 Sa 389/23). Das Gericht sieht keinen Verstoß gegen § 612a BGB, wenn der Arbeitgeber im Kleinbetrieb eine Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang im Betrieb stützt. Damit wurde die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen.