Wechsel einer GbR in eine KG und Eintragung im Grundbuch – ist die (Vor-)Eintragung der GbR ins Gesellschaftsregister notwendig?
Nein, meint das Oberlandesgericht (OLG) München (OLG München v. 22.05.2024, 34 Wx 71/24 e). Im Leitsatz heißt es:
„Wechselt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter Wahrung ihrer Identität ihre Rechtsform in eine Kommanditgesellschaft, so setzt deren Eintragung im Grundbuch als Eigentümer nicht die Voreintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Gesellschaftsregister voraus.“