Startseite | Aktuelles | Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers

Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers

Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers
Aktuelles
18.10.2024

Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat mit Urteil vom 24. September 2024, Az. 10 SLa 76/24, eine wichtige Entscheidung zur außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführers getroffen. Der Fall betrifft einen Geschäftsführer eines Vereins, der die Zucht von Oldenburger Pferden fördert, und wirft Licht auf die Grenzen arbeitsvertraglicher Pflichten und die Bedeutung der Kommunikation zwischen Geschäftsführung und Vorstand.

Hintergrund des Falles

Der Geschäftsführer wurde zunächst fristlos entlassen, nachdem er den Verein zu Zahlungen von Beratungshonoraren in Höhe von rund 220.000 € verpflichtet hatte, ohne den Vorstand einzubeziehen. Der Verein argumentierte, dass das Verhalten des Geschäftsführers das Vertrauen irreparabel beschädigt habe.

Entscheidung des Gerichts

Das Arbeitsgericht gab zunächst der Klage des Geschäftsführers statt. Die Berufung des Vereins blieb erfolglos. Das LAG bestätigte, dass der Vorstand das Projekt und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen ursprünglich unterstützt hatte. Über Jahre hinweg wurde eine von den Arbeitsverträgen abweichende Praxis zwischen Vorstand und Geschäftsführung gelebt. Dies entlastete den Geschäftsführer von dem Vorwurf des vertragswidrigen Verhaltens.

Bedeutung für die Praxis

Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation und Dokumentation in der Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführern und ihren Vorständen. Es zeigt sich, dass Abweichungen von arbeitsvertraglichen Regelungen, sofern sie langfristig geduldet werden, die Rechtsgrundlage von Kündigungen beeinflussen können.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre internen Prozesse und die Einhaltung von Verträgen regelmäßig überprüfen sollten. Eine klare und transparente Kommunikation zwischen den Führungsebenen ist essenziell, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Relevanz für Unternehmer

Unternehmer sollten dieses Urteil zum Anlass nehmen, die Rollen und Verantwortlichkeiten ihrer Führungskräfte genau zu definieren und regelmäßige Abstimmungen sicherzustellen. Nur so kann das Risiko von Missverständnissen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten minimiert werden.

Suchen
Format
Autor(en)


Aigerim Rachimow
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel