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Keine Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB bei Partnerschaftsgesellschaften

Keine Eintragung eines Haftungsausschlusses nach  § 25 Abs. 2 HGB bei Partnerschaftsgesellschaften
Aktuelles
09.12.2024 — Lesezeit: 1 Minute

Keine Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB bei Partnerschaftsgesellschaften

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Beschluss vom 23.10.2024, Az. 3 Wx 255/24 e, entschieden, dass bei Partnerschaftsgesellschaften kein Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB eingetragen werden kann.

Das OLG führt hierzu in den Urteilsgründen aus, dass angesichts der klaren Regelung in § 25 HGB keine planwidrige Regelungslücke bestehe und somit eine analoge Anwendung des § 25 Abs. 2 HGB auf Partnerschaftsgesellschaften ausscheide.

Zwar erkennt das Gericht, dass in der Literatur die Anwendbarkeit des § 25 HGB auf nichtkaufmännische Unternehmen für wünschenswert gehalten werde, da die Regelung kein spezifisch handelsrechtliches Problem zum Gegenstand habe.

Da hiermit aber die Grenzen einer zulässigen Analogie überschritten würden, sei für eine Ausweitung der Vorschrift der Gesetzgeber gefordert.

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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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