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Altersdiskriminierung in Stellenanzeigen – „Digital Native“

Altersdiskriminierung in Stellenanzeigen – „Digital Native“
Aktuelles
14.04.2025 — Lesezeit: 2 Minuten

Altersdiskriminierung in Stellenanzeigen – „Digital Native“

m Zeitalter der digitalen Transformation sind Unternehmen bestrebt, sich mit qualifiziertem Personal zu verstärken, das in der digitalen Welt versiert ist. Doch Vorsicht ist geboten: Die Formulierung von Stellenanzeigen kann, wenn sie nicht sorgfältig gewählt wird, zu rechtlichen Herausforderungen führen. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG) verdeutlicht die Risiken von Altersdiskriminierung in Stellenanzeigen und setzt damit Maßstäbe für die Formulierung zukünftiger Anzeigen.

Der Fall:

In dem entschiedenen Fall klagte ein Bewerber gegen eine Stellenanzeige, die explizit nach einem „Digital Native“ suchte. Diese Formulierung, so das Gericht, suggeriere, dass nur Bewerber, die seit ihrer Kindheit mit digitalen Medien vertraut sind, für die Position geeignet seien, was typischerweise jüngere Bewerber impliziert.

Die Richter folgten der Argumentation, dass der Begriff „Digital Native“, geprägt durch Marc Prensky im Jahr 2001, eine klare Alterskonnotation hat. Der Kläger, geboren 1972, wurde aufgrund dieser Formulierung benachteiligt, obwohl er die fachlichen Anforderungen erfüllte. Das Gericht erkannte ihm eine Entschädigung von 7.500 Euro zu, da er eine weniger günstige Behandlung erfahren hatte als der letztendlich eingestellte, jüngere Bewerber.

LAG Baden-Württemberg, 7. November 2024 – 17 Sa 2/24

Fazit und Empfehlungen

Dieses Urteil ist ein deutliches Signal an alle Arbeitgeber, die Wortwahl in ihren Stellenanzeigen sorgfältig zu prüfen. Begriffe mit potenziellem Altersbezug wie „Digital Native“ sollten vermieden werden, um nicht den Eindruck einer Altersdiskriminierung zu erwecken. Stattdessen sollten Unternehmen die fachlichen Qualifikationen und Fähigkeiten, die für die Stelle erforderlich sind, in den Vordergrund stellen.

Praktische Tipps

  • Vermeiden Sie Altersassoziationen durch Begriffe wie „jung“, „dynamisch“ oder „Digital Native“.
  • Konzentrieren Sie sich auf konkrete Qualifikationsanforderungen und Berufserfahrung.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre HR-Abteilung im Umgang mit dem AGG geschult ist, um Risiken zu minimieren.

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Aigerim Rachimow
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht

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Dr. Mario Hoffmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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