Ist eine GbR, die im Gesellschaftsregister eingetragen ist, verpflichtet, sich auch im Transparenzregister eintragen zu lassen?
Ja! Den Transparenzpflichten des § 20 Abs. 1 S. 1 GwG unterliegen juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften.
Ab ihrer Eintragung muss die eGbR ihren Mitteilungspflichten an das Transparenzregister nachkommen (vgl. Schneider in MAH PersGesR, 4. Aufl. 2024, § 4 Rn. 163; Freier Heckschen/Freier, MoPeG-NotGP § 3Rn. 134-143 m.w.N.).