Startseite | Aktuelles | Zur Widerlegung der Vermutungsregel des § 139 BGB

Zur Widerlegung der Vermutungsregel des § 139 BGB

Zur Widerlegung der Vermutungsregel des § 139 BGB
Aktuelles
11.09.2024

Zur Widerlegung der Vermutungsregel des § 139 BGB

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wie folgt entschieden (BGH, Urt. v. 14.06.2024 – V ZR 8/23):

„Die wegen des Formmangels einer Vorauszahlungsabrede zur Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrages führende Vermutung des § 139 BGB ist bereits dann widerlegt, wenn der Käufer die im Voraus geleistete Zahlung auf den Kaufpreis zu beweisen vermag (Bestätigung von Senat, Urteil vom 17. März 2000 – V ZR 362/98, NJW 2000, 2100).

Die Widerlegung der Vermutung kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Verkäufer die Zahlung quittiert hat; entscheidend ist, dass der Käufer aus seiner Sicht zweifelsfrei nachweisen kann, vor Vertragsschluss auf die noch nicht bestehende Kaufpreisschuld gezahlt zu haben.“

Suchen
Format
Autor(en)


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel