Zur Unterschrift bei einem handschriftlichen Testament
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat im Leitsatz wie folgt entschieden (OLG München, Beschl. v. 25.08.2023 – 33 Wx 119/23, NJW 2023, 3801):
„Ein handschriftlich errichtetes Testament ist unwirksam, wenn die „Unterschrift“ die Verfügung nicht räumlich abschließt, sondern sich in der Mitte des Testaments befindet und die Person des Erben erst darunter genannt wird (Anschluss an: BayObLG, Beschluss vom 14. November 1974 – BReg 1 Z 73/74).“