Zur unternehmerischen Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 12.05.2022 – V R 19/20):
„Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform ´ebay´, liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG vor.“