Zur sachgrundlose Befristung und zum Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
Das LAG Baden-Württemberg hat entschieden (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.03.2020 – 4 Sa 44/19):
1. Eine 15 Jahre zurückliegende, 5 Monate dauernde Vorbeschäftigung schließt (im Einzelfall) die sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses aus.
2. Eine Vertragsklausel in einer AGB, mit welcher der Arbeitnehmer bestätigen soll, nicht bereits zuvor in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber gestanden zu haben, ist unwirksam gem. § 309 Nr. 12 b) BGB.
Ergänzende Hinweise:
Der Leitsatz zu 1. entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BAG. Der Leitsatz zu 2. Ist unter anderem für vorformulierte Fragen im Rahmen der Einstellung eines Mitarbeiters bedeutsam und hat zur Folge, dass derartige Fragen als AGB nicht mehr gestellt werden dürfen.