Startseite | Aktuelles | Zur Reichweite des Urheberrechts („Der verratene Himmel“)

Zur Reichweite des Urheberrechts („Der verratene Himmel“)

Zur Reichweite des Urheberrechts („Der verratene Himmel“)
Aktuelles
18.07.2024

Zur Reichweite des Urheberrechts („Der verratene Himmel“)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Leitsatz zu a) wie folgt entschieden (BGH, Urt. v. 27.06.2024 – I ZR 102/23):

„Das durch § 13 Satz 1 UrhG geschützte Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft wird auch dann beeinträchtigt, wenn das Bestreiten oder die Anmaßung der Urheberschaft lediglich gegenüber dem Urheber selbst zum Ausdruck gebracht wird.“

In dem durch den BGH entschiedenen Fall ging es im Kern um die Urheberschaft an einem literarischen Werk mit dem Titel „Der verratene Himmel“.

Suchen
Format
Autor(en)


Jens Reininghaus
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel