Zur Kapitalerhöhung einer GmbH mit mehreren Geschäftsanteilen
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat zur Kapitalerhöhung einer GmbH mit mehreren Geschäftsanteilen im Leitsatz wie folgt entschieden (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 03.04.2023 – 2 Wx 57/23):
„Die Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH macht es nicht in jedem Fall erforderlich, alle Geschäftsanteile proportional zu erhöhen, wenn das Beteiligungsverhältnis der einzelnen Gesellschafter hierdurch nicht verändert wird.“