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Zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)
Aktuelles
26.07.2024

Zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 22.11.2023 – I R 9/20, NJW 2024, 1453[Leitsatz]):

„Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Maßgebend ist allein, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem solchen Irrtum unterlegen ist.“

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Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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