Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabisabhängigkeit
Siehe dazu OVG Niedersachsen, Beschl. v. 20.07.2021 – 12 ME 79/21, NJW 2021, 2903:
„Hat ein Fahrerlaubnisinhaber, bei dem in der Vergangenheit eine Cannabisabhängigkeit festgestellt worden ist, erneut Cannabis konsumiert, so kann dieser Konsumakt, soweit er nicht unmittelbar zum Wegfall der Kraftfahreignung führt, die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FeV rechtfertigen.
Die dann vom Gutachter zu klärende Fragestellung ist in § 14 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FeV nicht abschließend vorgegeben.“