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Zur Absicht i.S.d. § 315 Abs. 3 Nr. 1 a) StGB

Zur Absicht i.S.d. § 315 Abs. 3 Nr. 1 a) StGB
Aktuelles
08.02.2022

Zur Absicht i.S.d. § 315 Abs. 3 Nr. 1 a) StGB

Siehe dazu BGH, Urt. v. 09.12.2021 – 4 StR 167/21:

„Um den vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB (Herbeiführen eines Unglücksfalls) zu qualifizieren, muss die Absicht des Täters darauf gerichtet sein, dass sich gerade eine von ihm herbeigeführte verkehrsspezifische Gefahr verwirklicht.“

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