Zum Widerruf eines Widerrufstestaments
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat im Leitsatz zu 1.) und 2.) wie folgt entschieden (OLG Schleswig, Beschl. v. 30.01.2023 – 3 Wx 37/22):
„§ 2077 BGB ist trotz späteren Verlöbnisses oder Eheschließung auch dann nicht auf die Einsetzung des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch Testament anzuwenden, wenn ein Widerruf des Einsetzungstestaments während der Ehe wiederum widerrufen wird.
Der Widerruf eines Widerrufstestaments führt wie eine Anfechtung dazu, dass das ursprüngliche Testament rückwirkend wieder in Kraft tritt.“