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Zum Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung

Zum Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung
Aktuelles
26.06.2024

Zum Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung

Das Landesarbeitsgericht (LAG Köln hat zu dem in der Überschrift genannten Thema im Leitsatz wie folgt entschieden (LAG Köln, Urt. v. 11.04.2024 – 7 Sa 516/23):

„Der gesetzliche Schutzzweck des § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG würde verfehlt, wenn der Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ausgeschlossen o der beschränkt werden könnte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.2021 — 2 Sa 116/20 — juris, Rn. 60; LAG München, Urteil vom 12.01.2023 — 3 Sa 358/22 -, juris, Rn. 57).

Etwas anders gilt auch nicht dann, wenn das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Abschluss der einschränkenden Vereinbarung verbindlich feststeht (a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2016 — 8 Sa 1923/15 —, juris, Rn. 40; LAG Köln, Urteil vom 08.11.2012 — 7 Sa 767/12 —, juris, Rn. 59).“

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