Zum Namen einer Partnerschaft
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Namen einer Partnerschaft wie folgt entschieden (BGH, Beschl. v. 06.02.2024 – II ZB 23/22):
„Gemäß § 2 Abs. 1 PartGG idF vom 10. August 2021, in Kraft getreten am 1. Januar 2024, muss der Name der Partnerschaft nur noch den Zusatz ´und Partner´ oder ´Partnerschaft´ enthalten. Die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners ist nicht mehr erforderlich.“