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Zum Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis mit bestimmtem Inhalt

Zum Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis mit bestimmtem Inhalt
Aktuelles
30.05.2020

Zum Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis mit bestimmtem Inhalt

Das ArbG Lübeck hat entschieden (ArbG Lübeck, Urt. v. 22.01.2020 – 4 Ca 2222/19):*

Mitarbeiter können von ihrem Arbeitgeber bei Ausscheiden ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dies gilt auch in agilen Projekt-Teams, die nach der sog. Scrum-Methode arbeiten. Allerdings steht ihnen ein bestimmter Zeugniswortlaut einschließlich einer bestimmten Bewertung nicht bereits deshalb zu, weil der Arbeitgeber einem anderen Team-Mitglied ein entsprechendes Zeugnis erteilt hat.

*Aus der Pressemitteilung des LAG Schleswig-Holstein

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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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