Zum Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis mit bestimmtem Inhalt
Das ArbG Lübeck hat entschieden (ArbG Lübeck, Urt. v. 22.01.2020 – 4 Ca 2222/19):*
Mitarbeiter können von ihrem Arbeitgeber bei Ausscheiden ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dies gilt auch in agilen Projekt-Teams, die nach der sog. Scrum-Methode arbeiten. Allerdings steht ihnen ein bestimmter Zeugniswortlaut einschließlich einer bestimmten Bewertung nicht bereits deshalb zu, weil der Arbeitgeber einem anderen Team-Mitglied ein entsprechendes Zeugnis erteilt hat.
*Aus der Pressemitteilung des LAG Schleswig-Holstein