Zu den Voraussetzungen für den Erhalt einer Corona-Prämie (sog. Pflegebonus), § 150a SGB XI
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat zu den Voraussetzungen für die Gewährung des sog. Pflegebonus nach § 150a SGB XI entschieden (LAG Hamm, Urt. v. 21.10.2022 – 13 Sa 413/22). Im Leitsatz heißt es:
„1. Eine ´Unterbrechung´ im Sinne des § 150a Abs. 5 SGB XI setzt voraus, dass eine Tätigkeit zunächst aufgenommen worden ist und nach der Abwesenheit – wenn auch nur für einen Tag – weitergeführt wird.
- Eine Tätigkeit im Sinne des § 150a Abs. 5 SGB XI verlangt eine tatsächliche, faktische Arbeitsleistung bzw. Anwesenheit im Betrieb und nicht nur das bloße Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zur Pflegeeinrichtung mit einer regelmäßigen oder üblichen Arbeitszeit.“