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Zu den steuerrechtlichen Folgen des Trennungsunterhalts durch Naturalleistungen

Zu den steuerrechtlichen Folgen des Trennungsunterhalts durch Naturalleistungen
Aktuelles
31.12.2022

Zu den steuerrechtlichen Folgen des Trennungsunterhalts durch Naturalleistungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v, 29.06.2022 – X R 33/20):

„1. Die auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruhende Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG.

  1. Dagegen handelt es sich bei einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung um Naturalunterhalt, der in sinngemäßer Anwendung von § 15 Abs. 2 BewG in Höhe der ortsüblichen Miete als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG berücksichtigt werden kann (Anschluss an BFH-Urteil vom 12.04.2000 – XI R 127/96, BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130, unter II.1.).
  2. Die ortsübliche Miete ist auch dann anzusetzen, wenn die Parteien unterhaltsrechtlich einen betragsmäßig geringeren Wohnvorteil vereinbart haben.“
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Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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Daniela Wackerbarth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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