Zählt die vom Arbeitgeber veranlasste Fortbildung als Arbeitszeit?
Siehe dazu etwa EuGH, Urt. v. 28.10.2021 – C-909/19, NJW 2022, 380 = NZA 2021, 756:
„Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass die Zeit, in der ein Arbeitnehmer eine ihm von seinem Arbeitgeber vorgeschriebene berufliche Fortbildung absolviert, die außerhalb seines gewöhnlichen Arbeitsorts in den Räumlichkeiten des Fortbildungsdienstleisters stattfindet und während der er nicht seinen gewöhnlichen Aufgaben nachgeht, ´Arbeitszeit´ im Sinne dieser Vorschrift darstellt.“