Worauf stützt sich der Anspruch auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit von Männern und Frauen?
In der Regel werden Ansprüche auf gleiche Entlohnung auf §§ 3, 7 EntgTransG gestützt (siehe auch Art. 157 AEUV). Zur Frage der Gleichwertigkeit von Arbeit(en) ist § 4 EntgTransG zu beachten.