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Wirkt eine erteilte Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei einer umwandlungsrechtlichen Verschmelzung fort?

Wirkt eine erteilte Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei einer umwandlungsrechtlichen Verschmelzung fort?
Frage der Woche
27.08.2024

Wirkt eine erteilte Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei einer umwandlungsrechtlichen Verschmelzung fort?

Diese Frage ist sehr umstritten. Die wohl h.M. spricht sich dafür aus, dass die Frage grundsätzlich zu bejahen sei. Den gegenteiligen Standpunkt vertreten Pfrang/Geyer in DB 2024, 1953 ff..

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Autor(en)


Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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