Wirkt eine erteilte Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei einer umwandlungsrechtlichen Verschmelzung fort?
Diese Frage ist sehr umstritten. Die wohl h.M. spricht sich dafür aus, dass die Frage grundsätzlich zu bejahen sei. Den gegenteiligen Standpunkt vertreten Pfrang/Geyer in DB 2024, 1953 ff..