Wirecard-Skandal
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass die BaFin Anlegern im sog. Wirecard-Skandal nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung haftet (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 6.2.2023 – 1 U 173/22).
Die Aufgaben der BaFin würden allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. Eine Verletzung der Bilanzkontrollpflichten sei nicht feststellbar.