Startseite | Aktuelles | Wird der dem Arbeitnehmer zustehende Erholungsurlaub nach Stunden oder anhand eines Tagesprinzips berechnet?

Wird der dem Arbeitnehmer zustehende Erholungsurlaub nach Stunden oder anhand eines Tagesprinzips berechnet?

Wird der dem Arbeitnehmer zustehende Erholungsurlaub nach Stunden oder anhand eines Tagesprinzips berechnet?
Frage der Woche
12.03.2022

Wird der dem Arbeitnehmer zustehende Erholungsurlaub nach Stunden oder anhand eines Tagesprinzips berechnet?

Das Bundesarbeitsgericht geht vom sog. Tagesprinzip aus, d. h. die Gewährung von Urlaub bzw. die Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht bezieht sich auf (ganze) Tage und nicht auf Stunden (vgl. BAG, Urt. v.  21.07.2015 – 9 AZR 145/14).

Suchen
Autor(en)


Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Weitere interessante Artikel