Wie wird die Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen festgestellt?
Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes ist das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) geändert worden.
Nach diesem Gesetz ist jede Person, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben hat antragsberechtigt. Die zuständige Stelle bestätigt der Person innerhalb eines Monats den Eingang des Antrags einschließlich der vorzulegenden Unterlagen. Sind die Unterlagen unvollständig, teilt die zuständige Stelle innerhalb dieser Frist mit, welche Unterlagen nachzureichen sind. Dann muss die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Der Antrag soll abgelehnt werden, wenn die Gleichwertigkeit im Rahmen anderer Verfahren oder durch Rechtsvorschrift bereits festgestellt ist.