Wie weit ist das Vertrauen auf einen grünen Pfeil an einer Ampelanlage schützenswert?
Dazu hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig im Jahr 2022 entschieden (OLG Schleswig, Urt. v. 20.09.2022 – 7 U 201/21, NJW-Spezial 2022, 746). Im Leitsatz heißt es:
„1. Derjenige, dem ein grüner Pfeil das Linksabbiegen gestattet, darf darauf vertrauen, dass Gegenverkehr durch Rotlicht gesperrt ist und Fahrzeuge aus der Gegenrichtung das für sie geltende Haltegebot beachten. Dieser Vertrauensgrundsatz wird nicht dadurch beseitigt, dass nach Passieren der Ampel für den Linksabbieger die Anlage ausfällt.
- Ein Idealfahrer hätte aus dem mit dem Ampelausfall einhergehenden Ausfall des Ampellichts der Fußgängerampel, der für die Linksabbieger erkennbar war, geschlossen, dass es eine Fehlfunktion der Ampelschaltung gibt. Ein unabwendbares Ereignis liegt deshalb nicht vor.“