Startseite | Aktuelles | Wie steht es um die inländische Erbschaftsteuer, wenn ein inländischer Erbe nach italienischem Recht erbt?

Wie steht es um die inländische Erbschaftsteuer, wenn ein inländischer Erbe nach italienischem Recht erbt?

Wie steht es um die inländische Erbschaftsteuer, wenn ein inländischer Erbe nach italienischem Recht erbt?
Frage der Woche
17.06.2022

Wie steht es um die inländische Erbschaftsteuer, wenn ein inländischer Erbe nach italienischem Recht erbt?

Siehe dazu BFH, Urt. v. 17.11.2021 – II R 39/19:

„Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben.“

Suchen
Autor(en)


Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


Alle Kontaktdaten



Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel