Wie ist ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau speziell angepasster Fensterläden einzuordnen?
Siehe dazu OLG Stuttgart, Urt. v. 02.06.2022 – 13 U 9/21. Demnach ist ein solcher Vertrag als Werkvertrag einzuordnen.
Siehe dazu OLG Stuttgart, Urt. v. 02.06.2022 – 13 U 9/21. Demnach ist ein solcher Vertrag als Werkvertrag einzuordnen.
Axel Möller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Mail: jena@etl-rechtsanwaelte.de
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