Wie hoch ist die Vergütung eines Nachlasspflegers bei einer Tätigkeit mit mittlerem Schwierigkeitsgrad?
Siehe dazu OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.10.2022 – 3 W 122/22, NJW-Spezial 2023, 8 [aus den Entscheidungsgründen]:
„Die Festsetzung der Höhe der Vergütung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts bzw. des an seine Stelle tretenden Beschwerdegerichts. Vorliegend ist zu berücksichtigen, dass die Beteiligte zu 4 aufgrund ihrer besonderen nutzbaren Rechtskenntnisse zur berufsmäßigen Nachlasspflegerin bestellt wurde, so dass sie eine höhere als die gesetzlich vorgesehene Mindestvergütung verlangen kann. Der Senat geht allerdings wie das Amtsgericht davon aus, dass das Pflegschaftsgeschäft nach den vorgelegten Tätigkeitsnachweisen keine gehobenen Schwierigkeiten verursacht hat. Auch hat der Umfang des Vermögens keine überdurchschnittliche Verantwortung und damit kein erhöhtes Haftungsrisiko der Beteiligten zu 4 veranlasst. Insgesamt hat die Nachlasspflegschaft daher nur einen mittleren Schwierigkeitsgrad gehabt. Daher ist auch nach Auffassung des Senats vorliegend nur ein mittlerer Vergütungssatz, damit aber ein solcher in der beantragten Höhe von 110 €, angemessen (…).“