Wie hoch ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz, wenn der Arbeitgeber pflichtwidrig keinen auch zur privaten Nutzung vorgesehenen Dienstwagen zur Verfügung stellt?
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer pflichtwidrig keinen auch zur privaten Nutzung vorgesehenen Dienstwagen zur Verfügung, kann dies einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen. Die Berechnung des Anspruchs auf Schadensersatz kann auf Grundlage der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit mit monatlich 1 % des Listenpreises des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung erfolgen (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.03.2024 – 8 Sa 142/23).