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Wie grenzen sich strafbare Tötung auf Verlangen und straflose Beihilfe zum Suizid voneinander ab?

Wie grenzen sich strafbare Tötung auf Verlangen und straflose Beihilfe zum Suizid voneinander ab?
Frage der Woche
20.08.2022

Wie grenzen sich strafbare Tötung auf Verlangen und straflose Beihilfe zum Suizid voneinander ab?

Siehe dazu BGH, Beschl. v. 28.06.2022 – 6 StR 68/21 [Leitsatz]

„1. Die Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen von strafloser Beihilfe zum Suizid erfordert eine normative Betrachtung.

  1. Der ohne Wissens- und Verantwortungsdefizit gefasste und erklärte Sterbewille führt zur situationsbezogenen Suspendierung der Einstandspflicht für das Leben des Ehegatten“
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