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Wie berechnet sich der (Mindest-)Anspruch des Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub im Rahmen einer Sechs-Tage-Woche?

Wie berechnet sich der (Mindest-)Anspruch des Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub im Rahmen einer Sechs-Tage-Woche?
Frage der Woche
11.03.2022

Wie berechnet sich der (Mindest-)Anspruch des Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub im Rahmen einer Sechs-Tage-Woche?

Die zu der aufgeworfenen Frage maßgebliche Formel lautet:

24 Werktage (= 4 Wochen x 6 Tage) x 312 Arbeitstage (= 52 Wochen x 6 Tage) / 312 Werktage = 24 Urlaubtage = 4 Wochen bezahlte Freistellung zu Erholungszwecken

Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer während des gesamten Jahres sechs Tage in der Woche arbeitet. Die Berechnung orientiert sich an § 3 Abs. 1 BUrlG.

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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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