Wie berechnet sich der (Mindest-)Anspruch des Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub im Rahmen einer Sechs-Tage-Woche?
Die zu der aufgeworfenen Frage maßgebliche Formel lautet:
24 Werktage (= 4 Wochen x 6 Tage) x 312 Arbeitstage (= 52 Wochen x 6 Tage) / 312 Werktage = 24 Urlaubtage = 4 Wochen bezahlte Freistellung zu Erholungszwecken
Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer während des gesamten Jahres sechs Tage in der Woche arbeitet. Die Berechnung orientiert sich an § 3 Abs. 1 BUrlG.