Widerruf eines Testaments durch Fertigung eines Testamentsentwurfs?
Siehe dazu OLG Hamburg, Beschl. v. 30.01.2020 – 2 W 85/19, NJW-Spezial 2020, 391: Die Fertigung eines Testamentsentwurfs stellt keinen Widerruf eines früheren Testamentes dar, solange es zu der angedachten Erstellung eines notariellen Testamentes nicht (mehr) gekommen ist.