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'Westbalkanregelung' soll bis Ende 2023 verlängert werden

'Westbalkanregelung' soll bis Ende 2023 verlängert werden
Aktuelles
29.08.2020

'Westbalkanregelung' soll bis Ende 2023 verlängert werden

Das Bundeskabinett hat am 26.08.2020 die Sechste Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung verabschiedet: Damit soll die „Westbalkanregelung“, die es Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien ermöglicht unabhängig von einer formalen Qualifikation zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen zu dürfen, bis 2023 verlängert werden.*

Die Regelung ist derzeit bis Ende 2020 befristet und hat sich nach Meinung des zuständigen Ministeriums seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2016 zu einem intensiv genutzten Weg der legalen Arbeitsmigration entwickelt. Auch die Ergebnisse einer Evaluierung durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) seien positiv. 58% der Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten sind demnach auf dem Niveau von Fachkräften oder höher beschäftigt.

Neu eingeführt werden soll ein Kontingent für bis zu 25.000 Personen jährlich. Die Kontingenthöhe orientiert sich an der Anzahl der Arbeitskräfte, die im letzten Jahr über die Westbalkanregelung in Deutschland eine Beschäftigung aufgenommen haben. Die Bundesagentur für Arbeit prüfe für die Erteilung ihrer Zustimmung, ob inländische oder Arbeitskräfte aus der EU für den jeweiligen Arbeitsplatz zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und ob die Beschäftigungsbedingungen gleichwertig sind. Diese Instrumente dienen der Steuerung des Kontingents und dem Schutz inländischer Arbeitskräfte.

Der Bundesrat muss der neuen Regelung zustimmen. Die Vorlage an den Bundesrat ist für den 09.10.2020 vorgesehen.

Die Regelung soll nach der Zustimmung des Bundesrates am 01.01.2021 in Kraft treten.

*Quelle: Pressemitteilung des BMAS v. 26.08.2020

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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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