Wer zahlt für den defekten Geschirrspüler in der Mietwohnung?
Siehe dazu LG Berlin II, Beschl. v. 30.06.2024 – 67 S 144/24:
„Eine vermieterseits gestellte Formularklausel, ausweislich derer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Mietsache vorhandene technische Geräte ´als nicht mitvermietet gelten´, schließt Gewährleistungsansprüche des Mieters im Falle eines Defekts der Geräte nicht aus.“