Wer trägt die Beweislast dafür, dass ein Darlehen verzinslich gewährt wurde?
Der Darlehensgeber trägt die Beweislast dafür, dass das Darlehen verzinslich gewährt wurde, so das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (OLG Nürnberg, Hinweisbeschl. v. 31.01.2024 – 13 U 1171/23). An der Beweislastverteilung habe sich durch die Neuregelung des Darlehens im Zuge der Schuldrechtsreform nichts geändert, so das Gericht weiter. Zumindest bei unter nahen Verwandten gegebenen Darlehen bestehe auch kein Anscheinsbeweis dafür, dass das Darlehen verzinslich gegeben wurde.