Wer steht für „Negativzinsen“ im Falle einer Mietkaution gerade?
Sog. Verwahrgebühren oder Verwahrentgelte können dazu führen, dass eine einmal durch den Mieter gestellte Sicherheit in Form einer Mietkaution in ihrem Wert ausgehöhlt wird. Dabei verbietet sich eine pauschale Antwort auf die in der Überschrift gestellte Frage. Es kommt – wie so häufig – auf den Einzelfall an. Unter Umständen ist der Vermieter, der an sich gehalten ist, die Kaution verzinslich anzulegen, verpflichtet, die Geldanlage auf eine andere Bank oder Sparkasse „umzuschichten“. Ist das nicht oder nur mit letztlich dem Vermieter nicht zumutbarem Aufwand verbunden, kann wiederum der Mieter verpflichtet sein, die verringerte Sicherheit „aufzufüllen“.
Siehe dazu auch den Beitrag von Drasdo in NJW-Spezial 2022, 161.