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Wer haftet bei einem sog. Dooring-Unfall?

Wer haftet bei einem sog. Dooring-Unfall?
Frage der Woche
20.09.2022

Wer haftet bei einem sog. Dooring-Unfall?

Das Landgericht (LG) Köln hat zu einem sog. Dooring-Unfall entschieden; dabei kommt zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einen Kfz (LG Köln, Urt. v. 03.08.2022 – 5 O 372/20).

Die Besonderheit des Unfallgeschehens beim „Dooring-Unfall“ liegt darin, dass sich der Unfall dadurch ereignet, dass der Radfahrer beim Vorbeifahren durch eine sich öffnende Tür eines Kfz (englische Bezeichnung: „door“) zu Schaden kommt. Nach Auffassung des Gerichts kann der Rad­fah­rer in einem solchen Fall sei­nen Scha­den in vol­ler Höhe er­setzt ver­lan­gen, was zumindest dann gelte, wenn der Radfahrer einen aus­rei­chen­den Si­cher­heits­ab­stand von etwa 35 bis 50 cm zum par­ken­den Auto ein­ge­hal­ten habe. Unter diesen Umständen soll ein Mitverschulden das Radfahrers nicht in Betracht kommen.

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Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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