Wer haftet bei einem sog. Dooring-Unfall?
Das Landgericht (LG) Köln hat zu einem sog. Dooring-Unfall entschieden; dabei kommt zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einen Kfz (LG Köln, Urt. v. 03.08.2022 – 5 O 372/20).
Die Besonderheit des Unfallgeschehens beim „Dooring-Unfall“ liegt darin, dass sich der Unfall dadurch ereignet, dass der Radfahrer beim Vorbeifahren durch eine sich öffnende Tür eines Kfz (englische Bezeichnung: „door“) zu Schaden kommt. Nach Auffassung des Gerichts kann der Radfahrer in einem solchen Fall seinen Schaden in voller Höhe ersetzt verlangen, was zumindest dann gelte, wenn der Radfahrer einen ausreichenden Sicherheitsabstand von etwa 35 bis 50 cm zum parkenden Auto eingehalten habe. Unter diesen Umständen soll ein Mitverschulden das Radfahrers nicht in Betracht kommen.