Wer geblitzt wird, kann Anspruch auf Einsicht in die Wartungsunterlagen des Messgerätes haben
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass wer geblitzt wird, einen Anspruch auf Einsicht in die Wartungsunterlagen des Messgerätes haben kann (VerfGH RhPf, Beschl. v. 13.12.2021 – VGH B 46/21).
Das Gericht aus Koblenz hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, der eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zugrunde lag. Der Betroffene müsse die Möglichkeit haben, selbst nach Entlastungsmomenten in Gestalt von Fehlern im Messverfahren zu suchen, so das Gericht in seinem Beschluss.
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