Wenn Gesunde sich krankschreiben lassen, droht die Kündigung
Das Arbeitsgericht (ArbG) Siegen hat entschieden, dass wenn sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben lässt, um eine Prüfung zu schwänzen, er dadurch eine schwere Verletzung seiner Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag begeht; das kann eine fristlose Kündigung des Ausbildungsvertrages nach sich ziehen (ArbG Siegen, Urt. v. 17.03.2022 – 5 Ca 1849/21).
Ergänzende Hinweise
Das Urteil betrifft ein Ausbildungsverhältnis. Es dürfte grundsätzlich auf ein Arbeitsverhältnis übertragbar sein.