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Wenn Gesunde sich krankschreiben lassen, droht die Kündigung

Wenn Gesunde sich krankschreiben lassen, droht die Kündigung
Aktuelles
06.05.2022 — Lesezeit: 1 Minute

Wenn Gesunde sich krankschreiben lassen, droht die Kündigung

Das Arbeitsgericht (ArbG) Siegen hat entschieden, dass wenn sich ein ge­sun­der Aus­zu­bil­den­der krank­schrei­ben lässt, um eine Prü­fung zu schwän­zen, er da­durch eine schwe­re Ver­let­zung sei­ner Pflich­ten aus dem Ausbildungsvertrag begeht; das kann eine fristlose Kündigung des Ausbildungsvertrages nach sich ziehen (ArbG Siegen, Urt. v. 17.03.2022 – 5 Ca 1849/21).

Ergänzende Hinweise

Das Urteil betrifft ein Ausbildungsverhältnis. Es dürfte grundsätzlich auf ein Arbeitsverhältnis übertragbar sein.

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Autor(en)


Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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