Wenn der Nachfolgende durch abruptes Bremsen diszipliniert werden soll
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte über einen Fall von Verkehrsrowdytum zu entscheiden (OLG Koblenz, Hinweisbeschl. v. 16.12.2021 – 12 U 1518/21).
In den amtlichen Leitsätzen heißt es:
„1. Ärgert sich eine auf der Vorfahrtsstraße fahrende Pkw-Fahrerin über ein trotz Wartepflicht vor ihr aus einer Nebenstraße einbiegendes Lkw-Gespann und überholt sie daraufhin dieses Lkw-Gespann, um im unmittelbaren Anschluss an diesen Überholvorgang ihr Fahrzeug ohne verkehrsbedingte Notwendigkeit, lediglich zum Zwecke der Disziplinierung des Lkw-Fahrers wegen dessen von ihr missbilligten vorangegangenen Fahrmanövers, stark abzubremsen und den Lkw-Fahrer hierdurch seinerseits zu einer abrupten Bremsung des Lkw-Gespanns zu veranlassen, haftet sie in vollem Umfang, wenn der Lkw-Fahrer trotz dieses Bremsmanövers einen Zusammenstoß mit dem Pkw im Ergebnis nicht mehr verhindern kann.
- Der grundsätzlich gegen einen Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis ist bei einer solchen Konstellation entkräftet.“