Welche Einkommensgrenzen gelten bei der Familienversicherung?
Die Familienversicherung von Kindern und Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet eine kostenfreie Mitversicherung dieser Personen. Da keine Beiträge gezahlt werden, ist die Familienversicherung an enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Eine der Voraussetzungen ist, dass die kostenfrei familienversicherte Person nur über sehr geringes Einkommen verfügt.
Die Einkommensgrenze bei verschiedenen Einkommen ist aktuell bei 455 Euro für das Jahr 2020. Soweit nur Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeiten besteht, ist die Grenze einheitlich bei 450 EUR/Monat.
Die Krankenkassen überprüfen in der Regel jährlich, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Es wird dann der jeweils letzte vorliegende Steuerbescheid angefordert.
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