Welche Dauer hat der Aufenthaltstitel für eine Fachkraft nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Fachkräfte gemäß §§ 18a bzw. 18b AufenthG n. F. erhalten den Aufenthaltstitel für die Dauer von
- vier Jahren oder
- einem kürzeren Zeitraum, wenn das Arbeitsverhältnis oder die Zustimmung der BA auf einen kürzeren Zeitraum befristet ist.
Fachkräfte aus Drittstaaten mit akademischer Ausbildung benötigen für eine Aufenthaltsgenehmigung u. a. eine Blaue Karte EU. Die Blaue Karte EU wird für die Dauer
- des Arbeitsvertrags zzgl. drei Monaten ausgestellt oder
- verlängert, wenn die Dauer des Arbeitsvertrags weniger als vier Jahre beträgt (§ 18 Abs. 4 AufenthG n. F.).