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Was versteht man unter einer unklaren Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO)?

Was versteht man unter einer unklaren Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO)?
Frage der Woche
23.06.2022

Was versteht man unter einer unklaren Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO)?

Siehe dazu OLG Hamm, Urt. v. 03.12.2021 – I-7 U 33/20:

„Eine unklare Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO liegt vor, wenn der Überholende nach den objektiv gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf. Allein eine Verringerung der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs reicht hierfür nicht aus.“

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Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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