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Was versteht man unter einem Ersatzruhetag?

Was versteht man unter einem Ersatzruhetag?
Frage der Woche
29.09.2020

Was versteht man unter einem Ersatzruhetag?

Zum Ersatzruhetag sagt § 11 Abs. 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz):

Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24.09.2019 – 6 Sa 55/19 [Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit]:

§ 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG ist dahingehend auszulegen, dass der Ersatzruhetag, der nach der Vorschrift Arbeitnehmern zu gewähren ist, die an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt werden, an einem Werktag im Zeitraum von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr liegen muss.

Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Arbeit an Sonn- und Feiertagen.

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Gabriele Wahnschapp
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Familienrecht

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