Was versteht man unter dem sog. Mannheimer Modell?
Hier geht es um die Einbringung einer Einmalzahlung in ein Wertguthaben beim Arbeitgeber zugunsten eines Arbeitnehmers. Siehe dazu etwa den Beitrag von Wellisch/Meurs in DB 2022, 1984 ff. [„Mannheimer Modell – Einbringung einer Einmalzahlung in ein Wertguthaben].