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Was versteht das Zivilrecht unter Nutzungen?

Was versteht das Zivilrecht unter Nutzungen?
Frage des Tages
28.06.2024

Was versteht das Zivilrecht unter Nutzungen?

Das regelt § 100 BGB. Die Vorschrift lautet:

„Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.“

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Autor(en)


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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