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Was ist ein Ruhetag?

Der Arbeitsrechtler wundert sich
Was ist ein Ruhetag?
Der Kommentar
24.03.2021 — zuletzt aktualisiert: 25.03.2021

Was ist ein Ruhetag?

Der Arbeitsrechtler wundert sich

Das Arbeitsrecht kennt gesetzlich anerkannte Feiertage. Und Sonntage. Tage, die kein Feiertag und kein Sonntag sind, sind Werktage. So einfach ist das. Könnte man meinen.

Jetzt überrascht die Politik mit dem Begriff des Ruhetages als Mittel zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Der Gründonnerstag und der Ostersamstag des Jahres 2021 sollen solche Ruhetage sein. Worum es sich beim Ruhetag handelt, ist aber aktuell völlig unklar. Der niedersächsische Ministerpräsident Weil verweist in einem Interview auf den Bund, Ministerpräsident Söder erklärt den Gründonnerstag und den Ostersamstag kurzerhand zu Feiertagen, genauer er spricht davon, dass diese beiden Tage „wie Feiertage“ behandeln werden sollen. Da Feiertage grundsätzlich Ländersache sind, dürfte das schon mal ein Schritt in die richtige Richtung sein. Ist damit alles klar? Nein, arbeitsrechtlich ist nichts klar! An einem Feiertag entfällt grundsätzlich die Pflicht des Arbeitnehmers, arbeiten gehen zu müssen. Umgekehrt erhält der Arbeitnehmer, wenn der Feiertag der einzige Grund für den Arbeitsausfall ist, sein ihm zustehendes Arbeitsentgelt, ohne gearbeitet zu haben. Das ist eindeutig. Aber ein Ruhetag ist eben kein Feiertag. Feiertage sind nämlich nur solche, die gesetzlich als Feiertage bestimmt wurden. Das sagt schon die Bezeichnung „gesetzlicher Feiertag“. Und ein Sonntag sind der Gründonnerstag und der Ostersamstag auch nicht.

Also: Wir werden uns in Geduld üben müssen und abwarten, was die Politik zum Ruhetag entscheidet. Das wird dann vielleicht eine große Osterüberraschung.

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